Mit den sich stetig verändernden Anforderungen in der Arbeitswelt wachsen auch die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung: Neue Gesetze fordern von Arbeitgebern eine genaue und transparente Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter. Sie müssen nun Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden genau dokumentieren. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen effizient gestalten und dabei alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben einhalten. Erfahren Sie, welche Regelungen und Bestimmungen für Sie relevant sind, und erhalten Sie hilfreiche Tipps, um die Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen sinnvoll und rechtssicher anzupassen.

Inhaltsverzeichnis:
Was bedeutet Arbeitszeiterfassung?
Arbeitszeiterfassung ist die systematische Aufzeichnung der Arbeitsstunden von Mitarbeitenden, die dabei hilft, die geleisteten Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Sie spielt eine entscheidende Rolle in Unternehmen, indem sie sowohl die Ressourcenplanung unterstützt als auch gerechte Arbeitsbedingungen fördert.
Für Arbeitgeber ermöglicht die Arbeitszeiterfassung eine bessere Übersicht über die Produktivität und Arbeitslast ihrer Teams. Für Mitarbeitende schafft sie Transparenz und Sicherheit, dass ihre Arbeitszeiten korrekt erfasst und ihre geleisteten Stunden fair anerkannt werden. Mit zunehmenden flexiblen und mobilen Arbeitsmodellen wird die Erfassung von Arbeitszeiten heute immer wichtiger, außerdem verpflichten neue gesetzliche Regelungen Unternehmen seit 2019 dazu, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden genau zu dokumentieren, um die Einhaltung der europäischen Arbeitszeitrichtlinien zu gewährleisten.
Was gilt als Arbeitszeit?
Um die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, ist es wichtig zu wissen, welche Zeiten als Arbeitszeit gelten und welche nicht.
Arbeitszeiten, die erfasst werden:
Rüstzeiten: Die Zeit, die benötigt wird, um Maschinen oder Arbeitsplätze für die jeweilige Tätigkeit vorzubereiten, wird als Arbeitszeit betrachtet, da sie direkt mit der Arbeitsausführung verbunden ist.
Bereitschaftsdienst: In dieser Zeit stehen Mitarbeitende bereit, um im Bedarfsfall zu arbeiten, weshalb sie als Arbeitszeit gilt und entsprechend erfasst werden muss.
Umkleidezeiten: Wenn Mitarbeitende Zeit benötigen, um sich in vorgeschriebene Arbeitskleidung umzuziehen, zählt diese Zeit zur Arbeitszeit, insbesondere wenn das Umkleiden am Arbeitsplatz erforderlich ist.
Zeiten, die nicht als Arbeitszeit gelten:
Pausen: Geplante Pausen, in denen Mitarbeitende nicht arbeiten, zählen nicht zur Arbeitszeit.
Mittagspause: Die reguläre Mittagspause wird von der Arbeitszeit abgezogen und ist somit nicht in der Arbeitszeiterfassung enthalten.
Wege zur Arbeit: Die Zeit, die Mitarbeitende für den Weg zur Arbeitsstätte und zurück benötigen, wird nicht als Arbeitszeit erfasst.
Rufbereitschaft: Zeiten, in denen Mitarbeitende zwar erreichbar sind, jedoch keine aktive Tätigkeit ausüben und sich nicht an der Arbeitsstelle aufhalten, gelten nicht als Arbeitszeit.
Transparente Zeiterfassung: Regelmäßige Pausenzeiten wie zum Beispiel die Mittagspause sind wichtig, aber müssen korrekt in der Arbeitszeiterfassung festgehalten werden.
Arbeitszeiterfassung: Vorteil oder Kontrolle?
Arbeitszeiterfassung wird oft kritisch betrachtet, da sie wie ein Kontrollinstrument wirken kann. Doch neben Kontrolle bietet sie auch viele Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende.
Für Arbeitgeber ermöglicht die Arbeitszeiterfassung eine bessere Planung und Einteilung der Ressourcen, eine genauere Analyse von Arbeitsprozessen und hilft dabei, Überlastungen im Team frühzeitig zu erkennen.
Vorteile für Arbeitgeber:
Effizientere Ressourcenplanung: Arbeitszeiten werden nachvollziehbar und besser verteilt.
Optimierung der Arbeitsprozesse: Zeitanalysen helfen, Prozesse anzupassen.
Vermeidung von Überlastung: Rechtzeitige Anpassung der Aufgabenverteilung bei Überlastung.
Für Mitarbeitende schafft die Zeiterfassung Transparenz und Sicherheit. Sie stellt sicher, dass Arbeitszeiten und Überstunden korrekt erfasst und vergütet werden, gesetzliche Pausen eingehalten und unbezahlte Mehrarbeit vermieden werden.
Vorteile für Mitarbeitende:
Sicherheit und Transparenz: Geleistete Stunden werden anerkannt.
Schutz der Ruhezeiten: Pausen- und Ruhezeiten werden eingehalten.
Balance zwischen Arbeit und Freizeit: Die Arbeitsbelastung wird dokumentiert.

Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht? Die aktuelle Gesetzeslage
Bis 2019 war die gesetzliche Arbeitszeiterfassung in Deutschland begrenzt auf die Dokumentation von Überstunden sowie Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen. Unternehmen mussten lediglich die Arbeitszeiten erfassen, die über die werktäglichen acht Stunden hinausgingen.
Doch mit dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019 änderte sich das Verständnis zur Arbeitszeiterfassung grundlegend: Die EuGH-Entscheidung besagt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten bereitzustellen“. Dieses Urteil setzte die EU-Mitgliedstaaten unter Druck, die nationale Gesetzgebung anzupassen, um umfassende Arbeitszeiterfassungssysteme verpflichtend einzuführen.
In Deutschland führte das Urteil zur Klärung offener Fragen, wobei das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 bestätigte, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten vollständig aufzuzeichnen. Das Gericht bezog sich dabei auf das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ), das nun unionsrechtskonform so interpretiert wird, dass Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen.
Das BAG-Urteil konkretisierte dabei auch die Anforderungen:
Pflicht zur Aufzeichnung: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden sowie Pausenzeiten dokumentieren.
Mögliche Delegation: Die Pflicht zur Erfassung kann auf die Arbeitnehmer übertragen werden, sofern sichergestellt ist, dass die Aufzeichnung vollständig und korrekt erfolgt.
Flexibilität in der Form: Die Erfassung kann digital oder analog erfolgen, solange das System zuverlässig und genau arbeitet. (Achtung: Ab 2025 soll die elektronische Aufzeichnung Pflicht werden!)
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einem ersten Gesetzentwurf 2023 zur Anpassung des Arbeitszeitgesetzes reagiert. Der Vorschlag zielt darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung klarer und konkreter zu gestalten. (Elektronische Form wird Pflicht!) Die Verhandlungen darüber sind jedoch noch im Gange, doch eine endgültige Verabschiedung soll noch im Herbst 2024 beschlossen werden. Dennoch betont das Ministerium, dass Arbeitgeber bereits jetzt mit der Arbeitszeiterfassung beginnen müssen und nicht auf eine Gesetzesänderung warten sollten.
Gegenüberstellung der aktuellen und geplanten gesetzlichen Vorgaben:
Arbeitszeiterfassung aktuell | Arbeitszeitaufzeichnung 2025 (geplant) |
Flexibilität der Form: Die Erfassung kann digital oder analog erfolgen – ob schriftlich auf einem Zettel, Stechuhr, Software oder App. | Elektronische Form: Die elektronische Erfassung wird vorgeschrieben, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen. |
Es müssen lediglich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. | Es wird erwartet, dass genauere Regelungen bezüglich der Art der zu erfassenden Daten folgen werden. (Ruhezeiten, Überstunden usw.) |
Rechtliche Grundlage: Arbeitsschutzgesetz | Rechtliche Grundlage: Arbeitszeitgesetz |
Die aktuelle Version im Gesetz zur Arbeitszeiterfassung ist also bereits in Kraft und bindend für alle Arbeitgeber, obwohl noch Anpassungen im Detail folgen könnten. Für die Umstellung auf die elektronische Arbeitszeiterfassung gelten aktuell außerdem noch weiche Übergangsfristen.
Fristen zur Umstellung auf elektronische Zeiterfassung:
Zeiterfassung in Papierform weiterhin ausreichend bei 10 Mitarbeitenden und weniger
1 Jahr ab 250 Mitarbeitenden
2 Jahre bei weniger als 250 Mitarbeitenden
5 Jahre bei weniger als 50 Mitarbeitenden

Wer muss keine Arbeitszeiten erfassen?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betroffen. Bestimmte Berufsgruppen sind allerdings von der gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Dazu zählen leitende Angestellte, Chefärzte, Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft sowie Beschäftigte auf Schiffen oder im kirchlichen Dienst. Diese Ausnahmen gelten meist, weil die Arbeitszeitgestaltung hier oft flexibler ist und weniger strengen Vorgaben unterliegt. Allerdings können auch für diese Gruppen tarifliche oder vertragliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung bestehen. Außerdem ist nicht jede Führungskraft auch automatisch ein leitender Angestellter, dies muss also im Einzelfall geprüft werden.
Zeiterfassung und Datenschutz
Die Erfassung von Arbeitszeiten der Mitarbeiter birgt datenschutzrechtliche Herausforderungen. Bei der Erfassung werden personenbezogene Daten der Mitarbeitenden erfasst und verarbeitet, was eine strikte Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert. Diese Vorgaben im Gesetz sollen sicherstellen, dass die Daten der Mitarbeitenden geschützt und verantwortungsvoll behandelt werden.
Grundsätze der DSGVO
Die DSGVO legt fest, dass personenbezogene Daten nur für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden dürfen. Zudem müssen diese Daten minimiert werden, was bedeutet, dass sie auf das für den jeweiligen Zweck notwendige Maß beschränkt sein müssen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die folgenden Prinzipien der Datenverarbeitung zu berücksichtigen:
Zweckbindung: Daten dürfen nur für den festgelegten Zweck, also die Arbeitszeiterfassung, verwendet werden. Eine Nutzung der Daten für andere Zwecke, wie etwa zur Überwachung der Mitarbeitenden, ist nicht zulässig.
Datenminimierung: Nur die für die Zeiterfassung notwendigen Daten sollten erhoben werden. Überflüssige Informationen sind zu vermeiden.
Transparenz: Mitarbeitende müssen darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und wie lange diese gespeichert werden.
Wichtige Datenschutzaspekte bei der Zeiterfassung
Zutrittskontrolle: Der Zugang zu den Datenverarbeitungssystemen, die zur Zeiterfassung genutzt werden, muss streng kontrolliert werden. Nur autorisierte Personen sollten Zugang haben, um Missbrauch zu verhindern.
Weitergabekontrolle: Bei der Übertragung von Daten ist es wichtig, dass Mechanismen implementiert sind, die unbefugtes Lesen, Kopieren oder Entfernen der Daten verhindern. Dies kann durch Verschlüsselungstechniken erreicht werden.
Eingabekontrolle: Jede Änderung an den erfassten Daten muss nachvollziehbar sein. Dies bedeutet, dass dokumentiert werden muss, wer die Änderungen vorgenommen hat und wann diese durchgeführt wurden.
Verfügbarkeitskontrolle: Die gespeicherten Daten müssen vor Verlust oder Zerstörung geschützt werden. Regelmäßige Backups und Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig, um die Datenintegrität zu gewährleisten.
Aufbewahrungsfristen und Löschpflichten
Gemäß der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert jedoch, dass Nachweise über geleistete Überstunden mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. In einigen Fällen, wie etwa steuerrechtlichen Anforderungen, kann es sogar notwendig sein, die Daten bis zu zehn Jahre zu speichern.
Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass Daten, die nicht mehr benötigt werden, fristgerecht gelöscht werden.
Die Pflicht zur Zeiterfassung darf keinesfalls zur lückenlosen Überwachung der Mitarbeitenden führen. Arbeitgeber sollten sich für ein Zeiterfassungssystem entscheiden, das den Datenschutz der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt stellt und die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO erfüllt. Es empfiehlt sich, einen Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sicherzustellen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Methoden und Systeme zur Arbeitszeiterfassung
Die Erfassung der Arbeitszeiten ist ein entscheidender Aspekt der Personalverwaltung. Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, stehen Arbeitgebern verschiedene Methoden und Systeme zur Verfügung. Diese lassen sich grob in traditionelle Methoden, digitale Lösungen, Stationäre Systeme und automatisierte Systeme unterteilen.
Traditionelle Methoden: Papierbasierte Stundenzettel, Stundenzettel in Excel
In vielen Unternehmen werden nach wie vor traditionelle Methoden zur Arbeitszeiterfassung verwendet. Zu den gängigsten gehören papierbasierte Stundenzettel und Anwesenheitslisten. Mitarbeitende tragen ihre Arbeitszeiten manuell in vorgefertigte Formulare ein, die dann zur Abrechnung und für die Personalverwaltung genutzt werden. Diese Methode hat einige Vorteile, wie etwa die einfache Handhabung und die Unabhängigkeit von technischer Infrastruktur.
Allerdings sind diese traditionellen Methoden auch mit Nachteilen verbunden. Sie sind fehleranfällig, da es leicht zu Tippfehlern oder Fälschungen kommen kann. Zudem erfordert die manuelle Auswertung der Stundenzettel viel Zeit und Aufwand, insbesondere in größeren Unternehmen. Die Möglichkeit der lückenhaften oder falschen Erfassung der Arbeitszeiten stellt ein weiteres Risiko dar, das letztlich zu rechtlichen Problemen führen kann.
Stundenzetteln in Excel sind die digitalere Variante der papierbasierten Erfassung. Sie sind einfach zu erstellen und flexibel einsetzbar, erfordern jedoch manuelle Eingaben und sind für größere Teams auf Dauer unpraktisch.
(Achtung: Nutzen Sie aktuell eine traditionelle Methode zur Zeiterfassung? Ab 2025 soll die elektronische Aufzeichnung für die meisten Betriebe Pflicht werden!)
Digitale Lösungen: Zeiterfassungssoftware, Apps und cloudbasierte Systeme
Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben sich zahlreiche digitale Lösungen zur Arbeitszeiterfassung etabliert. Zeiterfassungssoftware, mobile Apps und cloudbasierte Systeme ermöglichen eine effiziente und flexible Erfassung der Arbeitszeiten. Digitale Systeme erlauben eine flexible Erfassung der Arbeitszeit über Laptops oder mobile Apps, was für Remote-Arbeit und den Außendienst besonders geeignet ist.
Digitale Lösungen bieten den Vorteil, dass sie eine automatische Auswertung und Berichterstattung der Arbeitszeiten ermöglichen. Daten können in Echtzeit erfasst und analysiert werden, was eine zeitnahe Identifikation von Überstunden oder Abwesenheiten ermöglicht. Zudem lassen sich viele Systeme nahtlos in bestehende Lohn- und Gehaltsabrechnungssysteme integrieren.
Allerdings müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die gewählte Software den Datenschutzanforderungen der DSGVO entspricht, um die personenbezogenen Daten der Mitarbeitenden zu schützen.

Stationäre Systeme: fest installierte Terminals
Bei stationären Zeiterfassungssystemen melden sich Mitarbeiter an fest installierten Terminals an und ab, z.B. mit Karte, Chip, Fingerabdruck oder Smartphone. Diese Systeme bieten eine zuverlässige und sichere Lösung für die Erfassung vor Ort, besonders für Unternehmen mit festen Betriebsstätten.
Eine Stechuhr ist ein einfaches Beispiel für ein stationäres Zeiterfassungssystem, bei dem Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten durch das Einstechen einer Karte oder das Drücken eines Hebels festhalten. Auch wenn Stechuhren in modernen Büros seltener zu finden sind, bieten sie eine kostengünstige Möglichkeit, die Anwesenheit zu erfassen – besonders in traditionellen Branchen und Betrieben, wo es oft etwas rustikaler zugeht.
(Achtung: Nutzen Sie aktuell ein stationäres, nicht digitales System zur Zeiterfassung? Ab 2025 soll die elektronische Aufzeichnung für die meisten Betriebe Pflicht werden!)
Automatisierte Systeme: RFID, biometrische Zeiterfassung und Zugangskontrollsysteme
Für Unternehmen, die eine noch präzisere und sicherere Erfassung der Arbeitszeiten wünschen, bieten automatisierte Systeme eine interessante Alternative. Technologien wie RFID (Radio Frequency Identification) und biometrische Verfahren zur Zeiterfassung gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Bei der RFID-Technologie nutzen Mitarbeitende spezielle Karten oder Armbänder, die beim Betreten oder Verlassen des Unternehmens automatisch erkannt werden. Diese Methode minimiert den manuellen Aufwand und sorgt für eine lückenlose Erfassung der Anwesenheit.
Biometrische Systeme hingegen verwenden eindeutige körperliche Merkmale wie Fingerabdrücke oder Gesichtserkennung zur Identifikation der Mitarbeitenden. Diese Technologien bieten ein hohes Maß an Sicherheit und verhindern, dass unbefugte Personen Zugang zu den Systemen erhalten.
Zugangskontrollsysteme kombinieren die Zeiterfassung mit Sicherheitsfunktionen, indem sie den Zutritt zu bestimmten Bereichen im Unternehmen regeln. Mitarbeitende müssen sich am Eingang oder an bestimmten Punkten registrieren, was gleichzeitig die Arbeitszeiten erfasst und den Zugang überwacht.
Diese automatisierten Systeme bringen jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die gesammelten Daten sicher gespeichert und verarbeitet werden, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.

Welche Arbeitszeiterfassung ist die richtige?
Die Wahl des richtigen Systems zur Arbeitszeiterfassung hängt stark vom Bedarf und den Besonderheiten Ihres Betriebs ab. Hier sind wichtige Merkmale und Tipps für die Auswahl:
Wichtige Merkmale zur Auswahl eines Systems zur Arbeitszeiterfassung
Art des Betriebs: In Produktionsbetrieben sind stationäre oder biometrische Systeme oft sinnvoll, während Büroumgebungen meist von digitalen Lösungen profitieren.
Anzahl der Mitarbeiter: Kleinere Teams kommen oft mit einfachen Lösungen (z. B. Excel-Zeiterfassung) aus, größere Betriebe profitieren eher von automatisierten oder cloudbasierten Systemen.
Flexibilität und Mobilität: Unternehmen mit Außendienst oder Homeoffice sollten mobile oder cloudbasierte Systeme wählen, die ortsunabhängig funktionieren.
Sicherheitsanforderungen: Bei hohen Sicherheitsstandards bieten biometrische Systeme oder RFID-Technologien besseren Schutz vor unbefugtem Zutritt.
Datenschutzkonformität: Achten Sie auf DSGVO-konforme Softwarelösungen, die Datenspeicherung und -löschung berücksichtigen.
Tipps zur Ermittlung des passenden Systems
Um das richtige Zeiterfassungssystem für Ihr Unternehmen zu finden, lohnt es sich, zunächst den eigenen Bedarf genau anzusehen. Überlegen Sie, was die Zeiterfassung für Sie leisten soll: Sollen Arbeitszeiten zur Lohnabrechnung dokumentiert werden oder lediglich die Anwesenheit?
Denken Sie auch an die technischen Voraussetzungen: Haben Sie die notwendige Ausstattung für digitale Lösungen? Ein passendes System sollte zum Unternehmen passen und die Zeiterfassung im Alltag einfach und effizient machen, ohne zusätzlichen Aufwand zu schaffen.
FAQ: Antworten auf häufige Fragen zur Zeiterfassung
Kann der Arbeitgeber die Erfassung an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer delegieren?
Ja, der Arbeitgeber kann die Arbeitszeiterfassung an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer delegieren. Dabei bleibt er jedoch für die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzes verantwortlich. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch dann die gesetzliche Pflicht zur korrekten Zeiterfassung und Kontrolle trägt, selbst wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten eigenständig erfassen.
Welche Anforderungen werden an Arbeitgeber gestellt?
Ist rechtlich eine bestimmte Form der Zeiterfassung vorgeschrieben?
Gibt es Sonderregelungen oder Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen?
Was passiert bei Verstößen gegen die Zeiterfassungspflicht?
Wo sind die Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung definiert?
Was gilt für Dienstreisen und Außendienstmitarbeitende?
Welche Beteiligungsrechte stehen dem Betriebsrat zu?
Ist die neue Aufzeichnungspflicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit?
Fazit: Arbeitszeiterfassung als Chance für Ihr Unternehmen
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland jetzt Realität und kann für viele Arbeitgeber zunächst wie eine Herausforderung wirken. Aber lassen Sie uns das Positive daran betrachten! Diese neue Regelung fördert nicht nur die Transparenz in Ihrem Unternehmen, sondern kann auch das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stärken. Sie hilft dabei, Überstunden im Blick zu behalten und so eine faire Entlohnung zu gewährleisten. Wenn Sie jetzt die richtigen Schritte gehen, können Sie diese Veränderungen als Chance nutzen, um eine positive Arbeitsatmosphäre zu schaffen, von der sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Angestellten profitieren.
Effiziente Arbeitszeiterfassung ist nur ein Aspekt eines modernen Arbeitsplatzes. Finden Sie heraus, wie ein ergonomischer Arbeitsplatz und klare Urlaubsregelungen Ihren Mitarbeitenden zugutekommen können (Ergonomie am Arbeitsplatz und Urlaubsanspruch berechnen).
Lassen Sie uns Ihr Büro managen, während Sie sich aufs Wesentliche konzentrieren.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet einen Überblick zum Thema Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte übernehmen. Für spezifische rechtliche Auskünfte empfehlen wir, einen Experten zu Rate zu ziehen.