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Firmierung: Alles, was Sie wissen müssen





Person hält anderen Personen ein Blatt mit Informationen hin und fragt nach Feedback.

Inhaltsverzeichnis


 

Was ist eine Firmierung?

Eine Firmierung ist der Name eines Unternehmens, der als Wiedererkennungsmerkmal für Kunden und Geschäftspartner dient und das Unternehmen von der Konkurrenz abgrenzt. Besonders wichtig ist dies für Einzelunternehmen, die sich durch ihre Firmierung von anderen abheben.



Nahaufnahme von einem Wasserglas und einem Stift. Im Hintergrund stehen drei Geschäftsmänner.
Eine Firmierung ist der Name eines Unternehmens, der als Wiedererkennungsmerkmal für Kunden und Geschäftspartner dient und das Unternehmen von der Konkurrenz abgrenzt.


Grundsatz der Firmierung

Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl des Firmennamens entscheidend. Der Name sollte das Unternehmen widerspiegeln und für Kunden und Partner leicht erkennbar sein. Die Rechtsform des Unternehmens muss im Firmennamen enthalten sein, insbesondere bei einer Personenfirma oder Sachfirma. Der Rechtsformzusatz ist dabei ein wichtiger Bestandteil.


Wichtige Aspekte:

  • Einzigartigkeit gegenüber anderen Unternehmen

  • Individuelle Kennzeichnung

  • Keine irreführenden Angaben


Firmierung ohne Handelsregistereintrag

Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können keine offizielle Firmierung durchführen. Sie nutzen stattdessen eine „Unternehmensbezeichnung“, die den vollständigen Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten muss. Freiberufler benötigen nur den Nachnamen. Fantasienamen sind nicht erlaubt, da die Geschäftstätigkeit ersichtlich sein muss. Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen ebenfalls diese Regeln beachten.


Wahl der Firmierung

Unternehmer haben bei der Wahl des Firmennamens große Freiheiten, müssen jedoch bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten, die im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind.


Arten von Firmierungen:

  • Namensfirma: Besteht aus den Namen der Gesellschafter oder des Inhabers, typisch für eine Personenfirma.

  • Sachfirma: Beschreibt die Geschäftstätigkeit und enthält einen Zusatz, z.B. „Top Software GmbH“.

  • Fantasiename: Ein erfundener Name, der als Marke eingetragen werden kann.

  • Mischname: Kombination aus Namen, Sach- und/oder Fantasiebezeichnung.


Unzulässige Firmierungen

  • Nur Tätigkeitsbezeichnungen

  • Gleich klingende Namen

  • Irreführende Angaben über das Unternehmen

  • Abkürzungen

  • Unverständliche Buchstabenkombinationen

  • Verwechslungsgefahr durch Zahlen



Eine Frau schaut sich ein Diagram an.
Unternehmer haben bei der Wahl des Firmennamens große Freiheiten, müssen jedoch bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten, die im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind.


Tipps für die richtige Firmierung

Ein guter Firmenname sollte kurz, einprägsam und einzigartig sein. Eine Internetrecherche und eine Prüfung durch die IHK können helfen, Konflikte zu vermeiden. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass keine Namensrechte verletzt werden. Dies ist besonders wichtig für Einzelunternehmen, die sich im Handelsregister eintragen lassen möchten.


Schutz der Firma

Zum Schutz des Firmennamens sollte dieser als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Dies verhindert die unbefugte Nutzung durch Dritte. Bei Namensähnlichkeiten kann rechtlich vorgegangen werden.


Firma und Geschäftsbezeichnung

Unternehmergesellschaften (UG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können neben dem Firmennamen auch eine Geschäftsbezeichnung für Marketingzwecke verwenden.


OFFIZ-Video: Alles Wichtige über Firmierung

Wenn Sie lieber zuhören, gibt’s hier alle Informationen zur perfekten Firmierung nochmal in einer kompakten und verständlichen Zusammenfassung. Viel Spaß beim Anschauen!





Fazit: Firmierung

Die Firmierung ist ein wesentliches Element der Unternehmensidentität und dient als Wiedererkennungsmerkmal für Kunden und Geschäftspartner. Sie muss rechtlichen Vorgaben entsprechen, einzigartig und nicht irreführend sein. Während eingetragene Unternehmen weitgehend frei in der Namenswahl sind, gelten für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen strengere Regeln. Ein passender Firmenname sollte einprägsam und rechtlich geschützt sein, um Markenrechte zu sichern und Verwechslungen zu vermeiden. Eine sorgfältige Auswahl und rechtliche Absicherung der Firmierung sind daher für den langfristigen Erfolg unerlässlich.

 
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