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Gewährleistung




Eine Person hält ein virtuelles Siegel.

Inhaltsverzeichnis



 


Die Gewährleistung ist ein zentrales Element des deutschen Zivilrechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Sie sichert dem Käufer bestimmte Rechte zu, wenn die gekaufte Sache Mängel aufweist. Diese Rechte sind als Gewährleistungsrechte bekannt und umfassen verschiedene Ansprüche und Pflichten sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer.


Mangel und Nacherfüllung

Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. In einem solchen Fall hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Dies bedeutet, dass der Verkäufer den Mangel entweder durch Nachbesserung (Reparatur) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache beseitigen muss. Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, diese Nacherfüllung durchzuführen.


Gewährleistungsansprüche und Garantie

Neben der Nacherfüllung kann der Käufer weitere Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist. Dazu gehören:

  • Rücktritt vom Vertrag: Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

  • Minderung: Der Käufer kann den Kaufpreis mindern.

  • Schadensersatz: Der Käufer kann Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat.


Eine Garantie ist von der Gewährleistung zu unterscheiden. Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers, die zusätzliche Rechte gewähren kann.



Person hält ein Dokument und eine Stift, um dieses zu unterschreiben
Die Gewährleistung ist ein zentrales Element des deutschen Zivilrechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.

Vertragliche Grundlagen

Die Gewährleistungsrechte ergeben sich aus dem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Es ist wichtig, dass beide Parteien die Bedingungen des Vertrags genau kennen, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Die Gewährleistung spielt hierbei eine zentrale Rolle.


Gewährleistungsfristen

Die Fristen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind im BGB klar geregelt. In der Regel beträgt die Frist für bewegliche Sachen zwei Jahre ab Übergabe der Sache. Bei Bauwerken beträgt die Frist fünf Jahre. Innerhalb dieser Fristen muss der Käufer den Mangel anzeigen, um seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen.


Besondere Regelungen bei Verbrauchsgüterkäufen

Bei Verbrauchsgüterkäufen, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Sache kauft, gelten besondere Regelungen. Hier wird vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Sache auftritt, bereits bei Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorlag. Diese Regelung stärkt die Gewährleistung für den Käufer.


Bedeutung der Nachbesserung

Die Nachbesserung ist ein wichtiger Bestandteil der Nacherfüllung. Der Verkäufer hat das Recht, den Mangel durch Reparatur zu beseitigen. Der Käufer muss dem Verkäufer hierfür eine angemessene Frist setzen. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Käufer weitere Gewährleistungsrechte geltend machen. Die Gewährleistung sieht vor, dass der Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung erhält.


Fazit zur Gewährleistung

Die Gewährleistung bietet dem Käufer umfassenden Schutz bei Mängeln der gekauften Sache. Durch die Regelungen im BGB werden klare Ansprüche und Pflichten definiert, die sowohl den Käufer als auch den Verkäufer betreffen. Eine sorgfältige Prüfung des Vertrags und der Gewährleistungsrechte ist daher unerlässlich, um im Falle eines Mangels angemessen reagieren zu können. Die Gewährleistung stellt sicher, dass der Käufer nicht auf mangelhaften Produkten sitzen bleibt und seine Rechte effektiv durchsetzen kann.

 
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