Der Traum von der eigenen Selbstständigkeit beginnt für viele mit einem Kleingewerbe. Ob nebenberuflich, als Test für eine größere Geschäftsidee oder zur Verwirklichung eines Hobbys – ein Kleingewerbe bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Doch was genau ist ein Kleingewerbe? Welche Vorteile bietet es, und welche Schritte sind bei der Anmeldung zu beachten? In diesem umfassenden Ratgeber führen wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess der Gewerbeanmeldung – von der Wahl der richtigen Rechtsform über die Anmeldung bei den Behörden bis hin zur Buchführung und den anfallenden Steuern. So wird der Start in Ihre unternehmerische Zukunft zum Kinderspiel!

Inhaltsverzeichnis:
Definition: Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein nicht im Handelsregister eingetragenes Gewerbe, das aufgrund seines geringen Umsatzes und der einfachen Unternehmensstruktur von vereinfachten rechtlichen und steuerlichen Regelungen profitiert.
Ein Kleingewerbe anzumelden, lohnt sich besonders für Einzelunternehmer sowie für Personen, die saisonal oder nebenberuflich selbstständig tätig sind. Kleingewerbetreibende müssen keine Eintragung ins Handelsregister vornehmen und sind nicht zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet. Dadurch wird der bürokratische Aufwand deutlich reduziert, was insbesondere für kleine Unternehmen attraktiv ist.
Umsatzgrenzen: Wie viel Geld darf man bei einem Kleingewerbe verdienen?
Die Umsatzgrenzen gehören zu den zentralen Voraussetzungen , die bestimmen, ob man von einem Kleingewerbe sprechen kann. Um als Kleingewerbetreibender zu gelten, darf der jährliche Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Aktuelle Umsatzgrenzen:
800.000 Euro Umsatz
80.000 Euro Gewinn pro Kalenderjahr (Stand: 2024)
Unternehmen, die diese Umsatzgrenzen nicht überschreiten, gelten nicht als Vollkaufleute und sind daher von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) ausgenommen. Diese Unternehmen können sich als Kleingewerbe anmelden, was bedeutet:
Keine notarielle Gründung erforderlich
Keine Eintragung ins Handelsregister
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer
Oft werden die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer“ synonym verwendet. Das Kleingewerbe ist allerdings eine allgemeine Bezeichnung für ein kleines gewerbliches Unternehmen. Das Kleinunternehmen ist eine rechtliche Regelung für Unternehmen, die bestimmte (geringere) Umsatzgrenzen einhalten. Es ist also so, dass auch Kleingewerbetreibende von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können, wenn Sie die Umsatzgrenzen nicht überschreiten.
Kleingewerbe:
Begriff aus dem Handelsgesetzbuch (HGB)
Rechtsform muss Einzelunternehmer oder GbR sein
benötigt keinen Handelsregistereintrag und unterliegt somit nicht den strengen Vorschriften des HGB
doppelte Buchhaltung nicht vorgeschrieben (vereinfachte Buchführung)
darf einen Umsatz von 800.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten (Stand: 2024)
Kleinunternehmer:
Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG)
jede beliebige Rechtsform
von der Umsatzsteuer befreit
darf einen Umsatz von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten (Stand: 2024)

Wer kann ein Kleingewerbe anmelden?
Grundsätzlich kann jede Person ein Kleingewerbe anmelden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Volljährigkeit
Um ein Kleingewerbe anzumelden, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige können nur mit einer Zustimmung der Eltern und einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ein Gewerbe betreiben.
2. Meldeadresse in Deutschland
Sie müssen eine Meldeadresse in Deutschland haben, um ein Gewerbe anzumelden. Dies ist notwendig, damit Ihre gewerbliche Tätigkeit offiziell erfasst und kontrolliert werden kann.
3. Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die es Ihnen erlaubt, in Deutschland selbstständig tätig zu sein. Ohne diese Erlaubnis können Sie kein Gewerbe anmelden.
Tipp für Freiberufler:
Wenn Sie einen freien Beruf wie Arzt, Rechtsanwalt oder Künstler ausüben, müssen Sie keine Gewerbeanzeige durchführen. Freie Berufe fallen nicht unter die Gewerbepflicht, da sie speziellen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Sie können also ohne Gewerbeanmeldung selbstständig tätig sein und Ihre Dienstleistungen anbieten.
Kein Stress mehr mit der Büroarbeit – wir halten Ihnen den Rücken frei.
Welche Rechtsformen eignen sich für ein Kleingewerbe?
Für den Gewerbebetrieb eines Kleingewerbes kommen zwei verschiedene Rechtsformen infrage:
Einzelunternehmen: Diese Rechtsform ist die häufigste Wahl für Kleingewerbetreibende. Sie agieren als natürliche Person und haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Wenn Sie gemeinsam mit einer oder mehreren Personen ein Kleingewerbe betreiben möchten, ist die GbR die passende Rechtsform. Auch hier ist keine Eintragung ins Handelsregister nötig, und die Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Vermögen.
Welche Kosten fallen bei der Anmeldung eines Kleingewerbes an?
Die Kleingewerbeanmeldung ist mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gemeinde, liegt aber in der Regel zwischen 10 und 60 Euro. Diese Gebühren sind einmalig beim zuständigen Gewerbeamt zu zahlen.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, je nachdem, welche Anforderungen oder Dienstleistungen Sie in Anspruch nehmen. Beispielsweise können Sie für die Beratung durch einen Steuerberater oder die Eröffnung eines Geschäftskontos zusätzliche Ausgaben einplanen.
Kosten der Gewerbeanmeldung - Tabelle:
Hier finden Sie eine Übersicht der Kosten für die Gewerbeanmeldung in verschiedenen Städten in Deutschland. Die Tabelle zeigt, ob die Anmeldung online möglich ist und enthält direkte Links zu den jeweiligen Anmeldeseiten.
Gemeinde | Anmeldung | online möglich | Kosten |
Berlin | Ja | 15,00 Euro | |
Hamburg | Ja | 20,00 Euro | |
München | Nein | 47,00 Euro | |
Köln | Ja | 26,00 Euro | |
Frankfurt am Main | Nein | 28,00 Euro | |
Stuttgart | Ja | 57,50 Euro | |
Düsseldorf | Ja | 26,00 Euro | |
Leipzig | Nein | 10,00 Euro | |
Dortmund | Ja | 26,00 Euro | |
Essen | Ja | 26,00 Euro |
Anleitung: Kleingewerbe anmelden
Die Kleingewerbeanmeldung ist ein Prozess, der sich in wenigen Schritten erledigen lässt. Um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft, sollten Sie gut vorbereitet sein und die erforderlichen Schritte nach und nach erledigen. Im Folgenden finden Sie eine Anleitung, wie Sie in 9 Schritten Ihr Kleingewerbe erfolgreich anmelden.

Kleingewerbe anmelden in 9 Schritten:
1. Vorbereitung von Unterlagen und Wahl der Rechtsform
Bevor Sie Ihr Kleingewerbe anmelden, sollten Sie die nötigen Unterlagen bereithalten. Dazu zählen:
Personalausweis oder Reisepass
Ggf. eine Aufenthaltserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger*innen)
Meldebescheinigung Ihrer aktuellen Adresse
In einigen speziellen Fällen benötigen Sie zusätzliche Dokumente für die Gewerbeanzeige. Hier sind die wichtigsten Unterlagen, die in bestimmten Branchen und Bereichen erforderlich sein können:
Polizeiliches Führungszeugnis: Wenn Sie in Branchen wie dem Sicherheitsgewerbe, dem Gastgewerbe (z.B. Gaststätten) oder dem Taxi-Gewerbe tätig sein möchten, kann ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich sein.
Meistertitel: In einigen handwerklichen Berufen, wie etwa im Bauhandwerk oder bei Friseuren, benötigen Sie einen Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation. Dieser Nachweis ist notwendig, um bestimmte Arbeiten oder Dienstleistungen offiziell anbieten zu dürfen.
Branchenspezifische Genehmigungen: Einige Gewerbe, wie etwa der Betrieb einer Gaststätte, das Vermitteln von Versicherungen oder die Arbeit als Immobilienmakler, erfordern spezielle Genehmigungen oder Lizenzen. Diese Genehmigungen können von lokalen Behörden oder Branchenverbänden ausgestellt werden und sind oft mit zusätzlichen Auflagen verbunden.
Bei der Rechtsform haben Sie die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn Sie gemeinsam mit anderen Gründen. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, damit die Anmeldung problemlos durchgeführt werden kann.

2. Anmeldung beim Gewerbeamt
Der erste offizielle Schritt zur Gründung eines Kleingewerbes ist die Anmeldung beim Gewerbeamt. Dafür müssen Sie ein spezielles Formular ausfüllen, das Formular GewA1. Dieses Formular ist bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt erhältlich und gültig für alle Rechtsformen.
Aufbau des Formulars GewA1
Das Formular GewA1 ist in mehrere Abschnitte gegliedert, die persönliche und betriebliche Angaben von Ihnen verlangen.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Punkte:
Angaben zum Betriebsinhaber
Angaben zur Person
Diese Angaben müssen Sie vor Ort beim Gewerbeamt mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass verifizieren.
Angaben zum Betrieb
Hier werden die Daten zu Ihrem Kleingewerbe erfasst. Folgende Punkte sind dabei besonders relevant:
Anzahl der Gesellschafter: Wenn Sie gemeinsam mit anderen ein Gewerbe betreiben (z.B. als GbR), geben Sie die Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter an.
Adresse der Betriebsstätte: Hier müssen Sie die genaue Adresse Ihres Betriebes angeben, zusammen mit den entsprechenden Kontaktdaten.
Beschreibung der Tätigkeit: Beschreiben Sie hier möglichst präzise, welche Produkte oder Dienstleistungen Sie anbieten. Wichtig ist hier keine Tätigkeit zu vergessen, für die Sie eine Genehmigung brauchen.
Nebenerwerb: Geben Sie an, ob Sie Ihr Kleingewerbe nebenberuflich führen oder ob es Ihre Haupteinnahmequelle ist.
Angaben zu Mitarbeitern: Falls Sie bereits Mitarbeiter beschäftigen oder dies planen, müssen Sie dies hier vermerken.
Genehmigungen und Erlaubnisse
Wenn Ihre Tätigkeit besondere Genehmigungen oder Erlaubnisse erfordert (z.B. im Gastgewerbe oder Handwerk), müssen Sie die entsprechenden Dokumente als Anlage beifügen.
Felder, die für Kleingewerbetreibende nicht relevant sind
Nicht alle Felder des Formulars GewA1 müssen Sie ausfüllen, wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden. So können Sie die Abschnitte zum Handelsregister sowie zu Eintragungen für Vollkaufleute oder Unternehmensformen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) überspringen, da Kleingewerbetreibende nicht im Handelsregister eingetragen werden und nicht als Kaufleute im Sinne des HGB gelten. Diese Felder können Sie bei der Anmeldung des Kleingewerbes also frei lassen.

Abschluss der Anmeldung
Sobald Sie das Formular vollständig ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen beigefügt haben, reichen Sie es beim Gewerbeamt ein. In der Regel erfolgt die Bearbeitung zeitnah, und Ihnen wird der Gewerbeschein erfahrungsgemäß direkt vor Ort ausgestellt.
Der Gewerbeschein ist das offizielle Dokument, das die Anmeldung Ihres Kleingewerbes bestätigt und Ihnen die rechtliche Grundlage für Ihre Geschäftstätigkeit bietet. Es ist wichtig, den Gewerbeschein sicher aufzubewahren, da er als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung Ihres Gewerbes dient. Bei eventuellen Nachfragen oder Prüfungen durch Behörden müssen Sie den Gewerbeschein vorlegen können.
3. Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt informiert dieses automatisch das Finanzamt über Ihr neues Gewerbe. Vom Finanzamt erhalten Sie dann Post mit Zugangsdaten für das ELSTER-Portal, das elektronische Steuerportal der deutschen Finanzbehörden. Über ELSTER füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, der wichtige steuerliche Informationen zu Ihrem Kleingewerbe erfasst.
In diesem Fragebogen machen Sie unter anderem Angaben zu Ihrer Tätigkeit, den erwarteten Umsätzen und geben an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen möchten. Diese Regelung befreit Sie von der Umsatzsteuer, wenn Ihr Umsatz unter den gesetzlich festgelegten Grenzen bleibt. (Jahresumsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr)
Nach der Bearbeitung des Fragebogens erhalten Sie vom Finanzamt Ihre Steuernummer zugeschickt. Diese Steuernummer ist zwingend auf allen Ihren Ausgangsrechnungen anzugeben und dient zur steuerlichen Identifikation Ihres Kleingewerbes.
4. Eintritt in die IHK oder HWK
Nach der Anmeldung Ihres Kleingewerbes sind Sie automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Diese Mitgliedschaft ist für alle Gewerbetreibenden verpflichtend, und die Kammern unterstützen Sie in vielen Bereichen, wie z.B. mit Weiterbildungen und Beratungsangeboten.
IHK: Gewerbetreibende in Bereichen wie Handel, Dienstleistung oder Industrie treten der Industrie- und Handelskammer bei.
HWK: Falls Ihr Gewerbe in einen handwerklichen Bereich fällt, erfolgt die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer.
Sie erhalten nach der Gewerbeanmeldung von der jeweiligen Kammer Post, in der Sie über die Mitgliedschaft informiert werden. Zudem wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der sich nach Ihrem Umsatz richtet. Kleingewerbetreibende mit einem Gewinn unter 25.000 Euro zahlen in den ersten beiden Jahren ggf. keine Jahresbeiträge.
Handwerksrolle: Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe müssen sich zusätzlich über die Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen lassen. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in das die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke in Deutschland mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk einzutragen sind.
Zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören zum Beispiel Schornsteinfeger, Zahntechniker, Maler und Lackierer und Ofenbauer. Eine vollständige Liste der aktuell 53 zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A der Handwerksordnung.
5. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Nachdem Sie Ihr Kleingewerbe gegründet haben, ist es wichtig, dass Sie sich innerhalb von einer Woche bei der Berufsgenossenschaft (BG) für Ihre Branche anmelden.
Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen und deren Mitarbeiter. Als Kleingewerbetreibender sind Sie verpflichtet, sich nach der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden – auch wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen. Diese Pflicht besteht, um sicherzustellen, dass alle Personen im Betrieb gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert sind. Beträge werden normalerweise erst fällig, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen.
6. Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
Wenn Sie in Ihrem Kleingewerbe Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit registrieren und eine Betriebsnummer beantragen. Diese Nummer ist unerlässlich, um Ihre Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden.
Die Betriebsnummer benötigen Sie nicht nur für Vollzeitangestellte, sondern auch für Mini-Jobber und Auszubildende. Sie lässt sich bequem und schnell online über den Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Mit der Betriebsnummer erfassen Sie Ihre Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung und können die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen. Ohne Betriebsnummer ist es nicht möglich, Mitarbeiter anzumelden oder Abgaben zu entrichten. Daher ist die Beantragung unbedingt notwendig, sobald Sie planen, Personal einzustellen.
7. Gesellschaftsvertrag erstellen
Ein Gesellschaftsvertrag ist nur erforderlich, wenn Sie Ihr Kleingewerbe nicht allein, sondern als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betreiben. Zwar ist ein mündlicher GbR-Vertrag gesetzlich zulässig, jedoch wird dringend empfohlen, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen.
Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag regelt zentrale Punkte wie Gewinnverteilung, Verantwortlichkeiten und das Verfahren im Falle von Streitigkeiten oder der Auflösung der Gesellschaft. So sind Sie und Ihre Geschäftspartner rechtlich abgesichert und können Missverständnisse von Anfang an vermeiden.
8. Geschäftskonto eröffnen
Auch für ein Kleingewerbe ist es ratsam, ein Geschäftskonto zu eröffnen, um private und berufliche Finanzen sauber zu trennen. Dies erleichtert nicht nur die Buchführung, sondern sorgt auch bei der Steuererklärung für Klarheit. Ein Geschäftskonto ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber besonders bei einem wachsenden Kleingewerbe sehr nützlich, um den Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu behalten und professionell aufzutreten.
9. Abschluss notwendiger Versicherungen
Für den sicheren Betrieb Ihres Kleingewerbes sollten Sie über den Abschluss notwendiger Versicherungen nachdenken. Da für Kleingewerbetreibende keine Sozialversicherungspflicht besteht, sollten Sie dabei an die Versicherungen für Ihr Gewerbe, als auch an Ihre persönlichen Versicherungen denken.
Um Ihre private Sozialversicherung zu ersetzen, gibt es folgende Möglichkeiten:
private Krankenversicherung oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
freiwillige Arbeitslosenversicherung
Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung oder private Altersvorsorge
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihr Kleingewerbe sollten Sie mit folgenden betrieblichen Versicherungen absichern:
Gewerbeversicherungen für Händler, Gastronomen und Handwerker
Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Cyber-Versicherungen

Buchführung und Steuern
Ist ein Kleingewerbe buchführungspflichtig?
Als Inhaber eines Kleingewerbes sind Sie buchführungspflichtig, jedoch nicht so umfangreich wie große Unternehmen. Statt einer komplizierten doppelten Buchführung oder Bilanzierung, die nur bei größeren Unternehmen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erforderlich ist, reicht für Sie die einfache Buchführung.
Hierbei führen Sie eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durch. Dabei werden lediglich Ihre Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres zu ermitteln. Für die Buchhaltung können Sie praktische Buchhaltungsprogramme nutzen, die Ihnen die Arbeit erleichtern.
Welche Steuern fallen im Kleingewerbe an?
Für Ihr Kleingewerbe fallen folgende Steuern an:
Einkommensteuer: Diese Steuer wird auf den Gewinn Ihres Unternehmens erhoben. Dies geschieht über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Normalerweise müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen.
Tipp: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und müssen diese nicht berechnen oder abführen.
Gewerbesteuer: Diese Steuer ist ebenfalls abhängig von Ihrem Gewinn. Gewerbesteuer wird fällig, wenn Ihr Gewerbeertrag – der Gewinn nach Abzug bestimmter Posten – den Freibetrag von 24.500 Euro überschreitet.
Für eine detaillierte Beratung und um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen, kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren.
Kleingewerbe als Nebengewerbe
Ein Nebengewerbe kann eine ideale Lösung sein, um berufliche Ideen zu verwirklichen und zusätzliche Einkünfte zu erzielen, während Sie weiterhin in Ihrem Hauptberuf tätig bleiben. Diese Möglichkeit eignet sich besonders gut, wenn Sie nebenberuflich eine zusätzliche Einkommensquelle erschließen möchten oder Ihre Geschäftsidee zunächst im kleinen Rahmen testen wollen. Allerdings sollten Sie vor der Gründung des Kleingewerbes in Ihren Arbeitsvertrag schauen oder bei Ihrem Vorgesetzten die Erlaubnis dafür einholen.
Die Anmeldung eines Kleingewerbes als Nebengewerbe erfolgt in denselben Schritten wie bei einem Hauptgewerbe. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Einkünfte aus dem Nebengewerbe zusammen mit Ihren Haupteinkünften in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Die gute Nachricht: Im Nebengewerbe sind Sie weiterhin über Ihre Haupt-Angestelltentätigkeit sozialversichert.

Kleingewerbe: Vor- und Nachteile
Besonders für Einzelpersonen, die ein neues Geschäftsidee testen oder als Nebenbeschäftigung starten möchten, bietet ein Kleingewerbe eine einfache und flexible Möglichkeit, unternehmerisch tätig zu werden. Doch auch hier gibt es Vor- und Nachteile, die Sie abwägen sollten.
Vorteile | Nachteile |
Einfache Anmeldung: Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist unkompliziert und erfordert weniger bürokratischen Aufwand im Vergleich zu größeren Unternehmensformen. | Einschränkungen bei Wahl der Rechtsform: Einzelunternehmen oder GbR |
Geringere Buchführungspflichten: Sie sind nur zur einfachen Buchführung verpflichtet, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt. | Volle Haftung: Bei einem Kleingewerbe haften Sie persönlich und unbegrenzt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, was ein höheres Risiko darstellt. |
Keine Handelsregistereintragung: Sie müssen Ihr Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eintragen lassen, was zusätzliche Kosten und Formalitäten spart. | Eingeschränkter Zugang zu Finanzierungen: Kleingewerbe haben oft Schwierigkeiten, größere Kredite oder Investitionen zu erhalten. |
Kleinunternehmerregelung: Es gibt die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung durch die Kleinunternehmerregelung. | Einschränkungen bei Wahl des Firmennamens: Vor- und Nachname müssen enthalten sein |
Alternativen für ein Kleingewerbe
Der Nachteil eines Kleingewerbes ist die persönliche Haftung. Wenn Sie das nicht möchten oder Sie ein größeres Unternehmen planen, gibt es Alternativen:
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Bei einer GmbH haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen, müssen jedoch mehr Startkapital einbringen und eine doppelte Buchführung betreiben.
UG (haftungsbeschränkt): Ähnlich wie die GmbH, aber mit geringerem Startkapital. Sie eignet sich gut, wenn Sie ein geringeres Risiko eingehen wollen, aber trotzdem die Haftungsbeschränkung benötigen.
Freiberuflichkeit: Wenn Ihre Tätigkeit unter die freien Berufe fällt (z. B. Arzt, Künstler), können Sie freiberuflich tätig werden, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – wir übernehmen den Rest.
FAQ: Häufig gestellte Fragen rund um die Kleingewerbeanmeldung
Ist das Kleingewerbe die richtige Unternehmensform für mein Gewerbe?
Ob das Kleingewerbe die richtige Unternehmensform für Sie ist, hängt von Ihren Zielen und Ihrem Umsatz ab. Es eignet sich besonders, wenn Sie nur geringe Umsätze erzielen und nicht buchführungspflichtig nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sein möchten. Zudem unterliegen Sie weniger bürokratischen Hürden und können Ihr Gewerbe nebenberuflich führen. Wenn Sie jedoch planen, sehr schnell zu wachsen oder höhere Umsätze zu erzielen, könnten andere Unternehmensformen besser geeignet sein.
Gibt es Unterschiede bei der Anmeldung eines Kleingewerbes und eines Gewerbes?
Kann ich ein Kleingewerbe auch nebenberuflich führen?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Kleingewerbe anzumelden?
Wie viel kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?
Welche Pflichten in der Buchhaltung habe ich bei einem Kleingewerbe?
Benötige ich ein Geschäftskonto für mein Kleingewerbe?
Was muss ich beachten, wenn ich eine Zweigniederlassung meines Kleingewerbes anmelden möchte?
Kostenloser Download: Checkliste zur Kleingewerbeanmeldung
Um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit noch einfacher zu machen, haben wir eine praktische Checkliste zur Kleingewerbeanmeldung für Sie erstellt. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Anmeldeprozess – mit Kästchen zum Abhaken behalten Sie den Überblick und vergessen garantiert nichts!
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Fazit zum Anmelden eines Kleingewerbes
Ein Kleingewerbe ist der ideale Einstieg in die Selbstständigkeit – besonders, wenn Sie nebenberuflich oder mit einer kleineren Geschäftsidee starten möchten. Der bürokratische Aufwand ist überschaubar, und die einfache Buchführung erleichtert den Alltag. Wichtig ist, dass Sie sich gut auf die Gewerbeanmeldung vorbereiten und alle nötigen Schritte kennen. Mit der richtigen Planung und etwas Geduld schaffen Sie die Grundlage, um Ihr Kleingewerbe erfolgreich anzumelden und wachsen zu lassen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet einen Überblick zur Anmeldung eines Kleingewerbes und wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte übernehmen. Für spezifische rechtliche Auskünfte empfehlen wir, einen Experten zu Rate zu ziehen.